Arbeitsplatzgestaltung

Eine Gestaltung des Arbeitsplatzes unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse eines schwerbehinderten Menschen erfordert, dass der Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen dem Menschen angepasst werden müssen und nicht umgekehrt. Für die Schwerbehindertenvertretung heißt dies, Schwachstellen, die Auslöser für Probleme werden können, zu erkennen und rechtzeitig – vor Eintreten von Schwierigkeiten – initiativ tätig zu werden. Auf die behinderungsgerechte Gestaltung ihres Arbeitsplatzes, des Arbeitsumfeldes und der Betriebsanlagen haben die schwerbehinderten Beschäftigten einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber (§ 164 Absatz 4 Nr. 4 SGB IX).

Indem der Arbeitsplatz den Bedürfnissen des jeweiligen Arbeitnehmers angepasst wird, können Probleme und Konflikte vermieden werden, die zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht nur noch mit großem Aufwand oder gar nicht mehr zu lösen sind.

Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, ist es erforderlich, dass die Schwerbehindertenvertretung die schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb oder der Dienststelle und ihre Arbeitsplätze kennt. Regelmäßige Betriebsbegehungen und ein Überblick über die vorhandenen Arbeitsplätze und deren Anforderungen helfen dabei. Häufig sind es die schwerbehinderten Beschäftigten selbst oder auch ihre Vorgesetzten, die konkrete Hinweise für den Arbeitsplatz oder den Arbeitsablauf geben können.

Bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes sollte der schwerbehinderte Arbeitnehmer immer eng mit eingebunden sein. Das Vorgehen sollte ebenfalls mit dem Arbeitgeber bzw. seinem Beauftragten und der Mitarbeitervertretung abgestimmt werden. Im Bedarfsfall sollten eventuelle Leistungseinschränkungen schwerbehinderter Beschäftigter mit den Anforderungen, die der Arbeitsplatz an den Arbeitnehmer stellt, verglichen werden. Erst dieser Vergleich (Profilmethode) lässt eine sachgerechte Auswahl des Arbeitsplatzes zu und gibt unter Umständen Hinweise, ob der Arbeitsplatz nach ergonomischen Erkenntnissen dem Mitarbeiter angepasst werden muss. Hierzu kann es erforderlich werden, weitere Daten über das Anforderungsprofil am Arbeitsplatz und zu den individuellen Leistungseinschränkungen zu ermitteln.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Probleme an Ihrem Arbeitsplatz haben, sei es mit der Ausstattung, den Anforderungen oder mit Vorgesetzten bzw. Kolleg/innen. Wir kommen gern, um mit Ihnen zusammen nach Lösungen zu suchen.