Unsere Aufgaben

Unser Auftrag definiert sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB IX), § 178:

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die besondere Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten.

Die SBV hat die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, ihre Interessen im Betrieb zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten, welche den einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen.

Die SBV hat darüber zu wachen, dass die für die Schwerbehinderten geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden.
Sie hat Maßnahmen, die den Schwerbehinderten dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Es handelt sich hierbei vor allem um Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschäftigung. Die SBV kann hierbei auf die berufsbegleitenden und psychosozialen Dienste der Integrationsämter zurückgreifen.

Unser Angebot

Wir beraten, helfen und unterstützen bei den verschiedenen Antragsverfahren wie z.B.:

  • Feststellung des Grades der Behinderung
  • Anträgen bei Hinzutreten neuer Behinderungen 
  • Beantragung der Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit 
  • Widerspruchsverfahren bei ablehnenden Bescheiden 
  • Konflikten am Arbeitsplatz 
  • Gesprächen mit den Vorgesetzten 
  • Gesprächen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) 
  • Personalgesprächen 
  • Begehung der Arbeitsplätze in Bezug auf eine behindertengerechte Ausstattung - Arbeitsplätze ergonomisch gestalten
  • bei Fragen zu Behinderung und Rehabilitation informieren und unterstützen
  • präventive Maßnahmen im Betrieb unterstützen
  • Förderleistungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausschöpfen

Zusammenarbeit

Zu unseren Aufgaben gehört auch der Kontakt zum Integrationsamt und den Integrationsfachdiensten. Diese Institutionen beraten und informieren in allen Fragen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Zusammenhang stehen. Diese Hilfe ist für die Betroffenen kostenlos und wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert. Diese soll helfen, behinderungsbedingte Probleme am Arbeitsplatz zu verhindern oder auszuräumen. Das Integrationsamt ist neutraler Mittler zwischen dem schwerbehinderten Menschen und dem Arbeitgeber.

Weiterhin arbeiten wir mit der Mitarbeitervertretung eng zusammen, nehmen an deren Sitzungen und an Infogesprächen mit den Dienststellenleitungen teil und beteiligen uns am Arbeitsschutz- und Gesundheitsausschuss.

Weitere Kontakte

  • Mitarbeitervertretung (MAV)
    Rühmkorffstr. 1
    30163 Hannover
    Tel. 0511 367317-0
    www.mav-hannover.de
  • Gleichstellungsbeauftragte
    Cornelya Zemke
    Hildesheimer Str. 165/167
    30173 Hannover
    Tel. 0511 9878-602