Unser Auftrag definiert sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB IX), § 178:
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die besondere Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten.
Die SBV hat die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, ihre Interessen im Betrieb zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten, welche den einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen.
Die SBV hat darüber zu wachen, dass die für die Schwerbehinderten geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden.
Sie hat Maßnahmen, die den Schwerbehinderten dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Es handelt sich hierbei vor allem um Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschäftigung. Die SBV kann hierbei auf die berufsbegleitenden und psychosozialen Dienste der Integrationsämter zurückgreifen.