wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen am Stück oder auch insgesamt arbeitsunfähig ist, hat der Arbeitgeber die Pflicht, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zu beginnen (gesetzliche Grundlage: § 167 des Sozialgesetzbuches (SGB) IX). Ziel ist dabei, die aktuelle Phase der gehäuften Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und neuen Krankheitsphasen vorzubeugen. Neben der Vorbeugung der Erkrankung, regelt das BEM die Wiedereingliederung nach längerer Abwesenheit, die die Begleitung durch ein Integrationsteam vorsieht.
Die Teilnahme am BEM ist für die Beschäftigten freiwillig. Es kann nur durchgeführt werden, wenn eine Zustimmung vorliegt. Für ein erfolgreiches BEM lautet die Devise: "Alles mit, aber nichts ohne den Beschäftigten." Die Offenbarung gesundheitlicher Daten ist dem Beschäftigten nur dann zuzumuten, wenn die Verschwiegenheitspflicht des Arbeitgebers sowie aller übrigen Beteiligten strikt eingehalten wird. Der Datenschutz hat oberste Priorität.
Darüber hinaus sollte die- oder derjenige, der die Wiedereingliederung macht, eine Person aus dem Team als Vertrauensperson und zentralen Ansprechpartner aussuchen, denn personelle Kontinuität und Vertrauen sind für die Betroffenen und für den Erfolg der Wiedereingliederung entscheidend.
Ein BEM hat zum Ziel, Arbeitsunfähigkeit dauerhaft zu überwinden und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
Besonders bewährt hat sich in den letzten Jahren die „stufenweise Wiedereingliederung“. Hier nimmt die oder der Beschäftigte seine Tätigkeit Schritt für Schritt wieder auf. In der Zeit der stufenweisen Wiedereingliederung ist die oder der Beschäftigte weiterhin krankgeschrieben. Dieses sog. "Hamburger Modell" bietet viel Flexibilität für individuelle Abmachungen. Die oder der Beschäftigte kann seine Arbeitskraft immer mehr aufbauen, Veränderungsideen können gemeinsam umgesetzt werden. Die Phase der Wiedereingliederung dauert in der Regel sechs Wochen bis sechs Monate, kann aber auf zwölf Monate ausgedehnt werden. Die Teilnahme vonseiten des Beschäftigten ist freiwillig. Auch das Unternehmen, der behandelnde Arzt und die Krankenkasse müssen zustimmen. Die Erfolgsquote ist hoch.